Unterweisung Mitarbeiter – Arbeitsschutz nach DGUV V1
Inhouse / TagessatzKursbeschreibung
Seminarbeschreibung
Auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 1), sowie diversen anderen Vorschriften, ist der Arbeitgeber für einen ausreichenden präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutz gegenüber seinen versicherungspflichtigen Mitarbeitern verantwortlich.
Hierzu gehört insbesondere die jährlich durchzuführende Unterweisungen der Mitarbeiter.
Zeit ist hier ein wichtiger Faktor. Gerade wenn es darum geht die Mitarbeiter zu sensibilisieren und richtig zu unterweisen.
Unterweisungen sollten immer ein Mittel der Kommunikation sein, wobei der Mitarbeiter aktiv teilnehmen und der Unterweiser kein Frontalunterricht durchführen sollte.
Dieses in den täglichen Betriebs- und Arbeitsablauf zu integrieren, stellt für die Vorgesetzen oftmals eine Herausforderung dar.
WIR MACHEN DAS FÜR SIE!
Die von uns durchgeführten Unterweisungen werden immer direkt am und mit dem Unterweisungsgegenstand mit den Teilnehmern auf eine humorvolle, ansprechende und professionelle Art und Weise durchgeführt, dass der Teilnehmer danach nicht nur sensibilisiert, sondern vielmehr ein empfindlicheres Sicherheitsdenken sich selbst und den Kollegen gegenüber aufweist.
Wir führen die betriebsspezifischen Arbeitsschutzunterweisungen für Sie bundesweit für alle Themen wie:
• Allgemeines Sicherheitsverhalten
• Betriebsspezifisches Sicherheitsverhalten
• Sicherheitsverhalten bei allen Tätigkeiten, die durch die Mitarbeiter durchgeführt werden
• Sicherheitsverhalten beim Einsatz von Maschinen und Geräte
• Schutzausrüstung und besondere persönliche Schutzausrüstungen
Dauer: | 3 Stunden (4 Unterrichtseinheiten) |
Abschluss: | Teilnahmezertifikat/ Unterweisungsnachweis |
Gültigkeit: | 1 Jahr |
Orte: | Inhouse bei Ihnen |
Inklusive: | Handouts, Skripte und Support |
Members
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