Unterweisung Brandschutz- und Evakuierungshelfer nach ASR A2.2
Inhouse / TagessatzKursbeschreibung
Seminarbeschreibung
Alle Beschäftigten müssen mindestens einmal jährlich über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alarmierungseinrichtungen etc.), sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Gebäuderäumung, Flucht- und Rettungswege, Sammelplatz) unterwiesen werden.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der neuen Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 muss jeder Betrieb mit normaler Brandgefährdung mindestens 5 % seiner Mitarbeiter zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer ausbilden lassen. Hierzu gehört auch eine praktische Feuerlöschübung.
Unterweisungen sollten immer ein Mittel der Kommunikation sein, wobei der Mitarbeiter aktiv teilnehmen und der Unterweiser kein Frontalunterricht durchführen sollte.
Dieses in den täglichen Betriebs- und Arbeitsablauf zu integrieren, stellt für die Vorgesetzen oftmals eine Herausforderung dar.
WIR MACHEN DAS FÜR SIE!
Die von uns durchgeführten Unterweisungen werden immer direkt am und mit dem Unterweisungsgegenstand den Teilnehmern auf eine humorvolle, ansprechende und professionelle Art und Weise durchgeführt, dass der Teilnehmer nicht nur sensibilisiert, sondern danach vielmehr ein empfindlicheres Sicherheitsdenken bei sich selbst und den Kollegen gegenüber aufweist.
Wir führen die jährliche, sowie die Unterweisung der Brandschutz- und Evakuierungshelfer für Sie bundesweit mit folgenden Inhalten durch:
• Grundsätze des Brandschutzes
• Betriebliche Brandschutzorganisation
• Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
• Gefahren durch Brände
• Verhalten im Brandfall
• Praxis am Feuerlöschgerät
Dauer: | 2 Stunden (2,5 Unterrichtseinheiten) |
Abschluss: | Teilnahmezertifikat/ Unterweisungsnachweis |
Gültigkeit: | 1 Jahr |
Orte: | Inhouse bei Ihnen |
Inklusive: | Handouts, Skripte und Support |
Members
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