Fachkraft für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

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Fachkraft für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz


Nähere Informationen auf Anfrage

Kursbeschreibung

Auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2), sowie diversen anderen Vorschriften, ist der Arbeitgeber für einen ausreichenden präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutz gegenüber seinen versicherungspflichtigen Mitarbeitern verantwortlich.

 

Aufgrund der Komplexität der einzuhaltenden Gesetzgebungen, sowie der verschiedenen nationalen und europäischen Vorschriften, ist es oftmals für den verantwortlichen Personenkreis im Unternehmen schwierig, nicht nur einen Überblick zu behalten, bzw. die Vorschriften ordnungsgemäß anzuwenden, sondern auch umzusetzen, zu kommunizieren und die Wirksamkeit zu überprüfen.

 

Mit unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit organisieren wir Ihren Geschäftsbereich „Arbeitssicherheit“ in Ihrem Unternehmen für Sie rechtssicher durch die externe Gestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

 

Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit führt für Sie folgende Tätigkeiten durch:

 

  • Externe Gestellung Fachkraft für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Aufnahme und Bewertung des Ist-Zustandes
  • Ermittlung der Tätigkeiten, eingesetzte Maschinen und Geräte
  • Erstellung von Arbeitsplatzanalysen
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Erstellung von Betriebs- und Arbeitsanweisungen
  • Organisation der Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
  • Unterweisung der Vorgesetzten in den Verantwortungsbereichen
  • Erstellung von Checklisten, Verfahrens- und Handlungsfäden für die einfache Umsetzung
    und Kontrolle in den Abteilungen und Bereichen
  • Ansprechpartner für Sie, ihre Mitarbeiter und Beauftragte
  • Ansprechpartner für Aufsichtsämter, Berufsgenossenschaft und Behörden
  • Begehungen und Kontrollen mit Berichtswesen