Erstschulung Beauftragte Personen Schulung Straßen- und Seeverkehr nach den Vorschriften des ADR und des IMDG-Code
Inhouse / TagessatzKursbeschreibung
Termine 2025:
verfügbar ausgebucht
27.02. – 28.02.2025 18.09. – 19.09.2025
Seminarbeschreibung
Diese Kombinationsschulung ist speziell für Mitarbeiter und Personen, die in den Unternehmen und Betrieben als beauftragte Personen von dem Unternehmer, nach § 9 des Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), für die nationale oder internationale Gefahrgutabwicklung verantwortlich zeichnen sollen.
Hierzu gehören z. B. das Erstellen von Gefahrgutdokumentationen, das Verpacken, Befüllen oder Entladen und Verladen von gefährlichen Gütern etc.
In dieser Schulung trainieren wir mit den Teilnehmern den Umgang für die Gefahrgutabwicklung mit den Gefahrgutvorschriften für den Straßenverkehr ADR und für den Seeverkehr IMDG-Code und gehen hier in chronologischer Weise vor. Von der Identifizierung – Klassifizierung über die Verpackung – Markierung bis zur Dokumentenerstellung – Verladung und Möglichkeiten der Freistellung gehen wir hier auf Ihre Gefahrgüter ein und vermitteln die Thematik in humorvoller und anschaulicher Weise. Bringen Sie gerne Ihre EG-Sicherheitsdatenblätter mit.
Das theoretische Wissen wird in diversen Fallbeispielen in praktischen Übungen wie lesen und verstehen eines EG – Sicherheitsdatenblattes, Erstellen von ADR Beförderungspapieren & IMO – Erklärungen, Verpacken und Markieren vertieft.
Dauer: | 4 Tage (32 Unterrichtseinheiten) |
Uhrzeit: | täglich von 09:00 – 17:00 Uhr |
Abschluss: | Teilnahmezertifikat nach Kapitel 1.3 ADR / IMDG-Code |
Gültigkeit: | 2 Jahre |
Inklusive: | Aktuelle ADR Gefahrgutvorschrift (inklusive GGVSEB, GGAV, GbV, RSEB) Aktueller IMDG-Code (inklusive GGVSee, RSee, MoU-Ostsee) Handouts, Skripte, Mittagstisch und Seminargetränke und Support |