Unterweisung Gefahrgutfahrer „Handwerkerregelung“ nach 1.3 ADR
Inhouse / TagessatzKursbeschreibung
Seminarbeschreibung
Werden gefährliche Güter in Mengen unterhalb von Tabelle 1.1.3.6.3 ADR (<1.000 Gefahrgutpunkte) in Versandstücke befördert, so muss hierfür das Fahrpersonal wie z.B. Servicemitarbeiter, Handwerker, o.a. Personen die diese Güter befördern eine jährliche Unterweisung über die dennoch einzuhaltenden Vorschriften erhalten.
Wir führen diese Unterweisung grundsätzlich nur Inhouse in kleinen Gruppen in den Unternehmen durch, damit der Praxisbezug, die örtlichen Gegebenheiten und die logistischen Prozesse im Vordergrund stehen.
Der Inhalt dieser Unterweisung richtet sich nach den in den Unternehmen durchgeführten Tätigkeiten, sowie der Aufgabenfelder.
Unter anderem werden folgende Inhalte unterwiesen:
• Gefahrgutvorschriften der Verkehrsträger
• Allg. zivilrechtliche- und haftungsrechtliche Vorschriften für die Beförderung
• Klassifizieren von gefährlichen Gütern
• Einteilung der Gefahrgutklassen
• Umweltgefährdende Stoffe
• Klassifizierungscode /Verpackungsgruppen
• Freistellungen (Limited Quantities, etc.)
• Gefahrgutdokumentationen Straßenverkehr
• Absenderangaben
• Eintragungen
• Schriftliche Weisungen
• Trennung von Gefahrgut
• Verhalten bei Not- und Zwischenfällen
Dauer: | 3 Stunden (4 Unterrichtseinheiten) |
Uhrzeit: | nach Vereinbarung |
Abschluss: | Teilnahmezertifikat nach ADR Kapitel 1.3 |
Gültigkeit: | 1 Jahr |
Orte: | Bundesweit Inhouse bei Ihnen |
Inklusive: | Lehrmaterial, Handout und Support |
Members
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