Das Befüllen von gefährlichen Gütern hat eine besondere Bedeutung.
Extras
Kontakt
Organisatorische Fragen:
Frau Henriette Bell
h.bell@igusa.de
+49 (0) 5141 349 28 11
+49 (0) 170 266 0218
Fachliche Fragen:
Herr Jens Böhm
j.boehm@igusa.de
+49 (0)5141 349 28 10
+49 (0)171 836 1390
Das Befüllen von gefährlichen Gütern in Verpackungen, Großpackmittel, Tanks, Tankcontainer etc. hat aufgrund seiner Tätigkeit und der Mengen eine besondere Bedeutung. Hier werden besondere Anforderungen an das Personal gestellt. Für die ordnungsgemäße Durchführung ist nach
§§ 17,18,26 GGVSee der Befüller bzw. das Unternehmen verantwortlich.
Gefahrgutrechtliche Tätigkeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die vor Aufnahme der Tätigkeit an einer aufgabenbezogenen Unterweisung teilgenommen haben. In dieser Unterweisung vermitteln wir den Teilnehmern neben den rechtlichen Grundlagen insbesondere die notwendigen Informationen die für das ordnungsgemäße Befüllen notwendig sind.
Diese Unterweisung führen wir Inhouse bei Ihnen im Unternehmen durch, damit der Praxisbezug, die örtlichen Gegebenheiten und die logistischen Prozesse im Vordergrund stehen.
Unter anderem werden folgende Inhalte unterwiesen:
- Gefahrgutvorschriften der Verkehrsträger
- zivilrechtliche- und haftungsrechtliche Vorschriften für die Beförderung
- Gefahrgutklassen
- Umweltgefährdende Stoffe
- Gefahrgutmarkierung Verpackungen und Großpackmittel
- Füllungsgrad Verpackungen und Großpackmittel
- Füllreste
- Kontrolle vor dem Befüllen von Verpackungen und Großpackmitteln
- Tankeignung
- Kontrolle vor dem Befüllen von Tankfahrzeugen
- Füllungsgrad Tankfahrzeuge/Tankcontainer (TC)
- Kennzeichnung Einprodukt/Mehrprodukt
- Kontrolle vor dem Befüllen TC
- Kennzeichnung TC
- Kontrolle ADR Schutzausrüstung
Dauer: 3 Stunden (4 Unterrichtseinheiten)
Abschluss: Teilnahmezertifikat nach IMDG-Code Kapitel 1.3
Gültigkeit: 1 Jahr
Orte: Bundesweit Inhouse bei Ihnen
Inklusive: Lehrmaterial, Handout und Support