Unterweisung Gefahrstoffe nach § 14 GefStoffV
Inhouse / TagessatzKursbeschreibung
Seminarbeschreibung
Auf Grundlage der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) i. V. mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 1), ist der Arbeitgeber für einen ausreichenden präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutz gegenüber seinen versicherungspflichtigen Mitarbeitern verantwortlich.
Hierzu gehört insbesondere die jährlich durchzuführenden Unterweisungen der Mitarbeiter in dem Bereich der Gefahrstoffe. Zeit ist hier ein wichtiger Faktor. Gerade wenn es darum geht die Mitarbeiter zu sensibilisieren und richtig zu unterweisen.
Unterweisungen sollten immer ein Mittel der Kommunikation sein, wobei der Mitarbeiter aktiv teilnehmen und der Unterweiser kein Frontalunterricht durchführen sollte.
Dieses in den täglichen Betriebs- und Arbeitsablauf zu integrieren, stellt für die Vorgesetzen oftmals eine Herausforderung dar.
WIR MACHEN DAS FÜR SIE!
Die von uns durchgeführten Unterweisungen werden immer direkt am und mit dem Unterweisungsgegenstand den Teilnehmern auf eine humorvolle, ansprechende und professionelle Art und Weise durchgeführt, so dass der Teilnehmer danach nicht nur sensibilisiert, sondern vielmehr ein empfindlicheres Sicherheitsdenken bei sich selbst und den Kollegen gegenüber aufweist.
Wir führen die betriebsspezifische Gefahrstoffunterweisung für Sie bundesweit durch:
• Allgemeines Sicherheitsverhalten
• Produktspezifisches Sicherheitsverhalten
• Sicherheitsverhalten bei allen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
• Sicherheitsverhalten Havarien
• Schutzausrüstung und besondere persönliche Schutzausrüstungen
Dauer: | 3 Stunden (4 Unterrichtseinheiten) |
Abschluss: | Teilnahmezertifikat/ Unterweisungsnachweis |
Gültigkeit: | 1 Jahr |
Orte: | Bundesweit Inhouse bei Ihnen |
Inklusive: | Lehrmaterial, Handout und Support |
Members
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