Unterweisung Gefahrgutverpacken – Straßenverkehr nach 1.3 ADR
Inhouse / TagessatzKursbeschreibung
Seminarbeschreibung
Die Verpackung von gefährlichen Gütern soll das Transportgut vor Verlust und Beschädigung schützen. Zudem muss die Verpackung geeignet/bauartgeprüft, markiert und gekennzeichnet sein. Auch die Mengenregelung und die Möglichkeiten von Freistellungen ist bei der Verpackung von besonderer Bedeutung. Für die ordnungsgemäße Durchführung ist nach § 22 GGVSEB der Verpacker bzw. das Unternehmen verantwortlich.
Gefahrgutrechtliche Tätigkeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die vor Aufnahme der Tätigkeit an einer aufgabenbezogenen Unterweisung teilgenommen haben. In dieser Unterweisung vermitteln wir den Teilnehmern neben den rechtlichen Grundlagen insbesondere die notwendigen Informationen die für die ordnungsgemäße Durchführung des Verpackens, Markierens und Kennzeichnen notwendig sind.
Diese Unterweisung führen wir Inhouse bei Ihnen im Unternehmen durch, damit der Praxisbezug, die örtlichen Gegebenheiten und die logistischen Prozesse im Vordergrund stehen.
Unter anderem werden folgende Inhalte unterwiesen:
• Gefahrgutvorschriften der Verkehrsträger
• Allg. zivilrechtliche- und haftungsrechtliche Vorschriften für die Beförderung
• Klassifizieren von gefährlichen Gütern
• Umweltgefährdende Stoffe
• Gefahrgutverpackung Straßenverkehr
• LQ Regelung
• Markierung und Kennzeichnung verschiedenster Verpackungen
• Umverpackungen
• Stapelung von gefährlichen Gütern
• Trennung von Nahrungs,-Genuss- und Futtermittel
• Verladen von gefährlichen Gütern Straßenverkehr
• Trennung von Gefahrgut
• Kennzeichnung Fahrzeuge
Dauer: | 3 Stunden (4 Unterrichtseinheiten) |
Abschluss: | Teilnahmezertifikat nach ADR Kapitel 1.3 |
Gültigkeit: | 1 Jahr |
Orte: | Bundesweit Inhouse bei Ihnen |
Inklusive: | Lehrmaterial, Handout und Support |
Members
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