Unterweisung Gefahrgutannahme – Straßenverkehr nach 1.3 ADR
Inhouse / TagessatzKursbeschreibung
Seminarbeschreibung
Der Empfang und das Entladen von gefährlichen Gütern unterliegt den Gefahrgutvorschriften. Hier ist von dem Personal vor der Entladung/Empfang die Ware und die Dokumentation gefahrgutrechtlich zu kontrollieren.
Gefahrgutrechtliche Tätigkeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die vor Aufnahme der Tätigkeit an einer aufgabenbezogenen Unterweisung teilgenommen haben. In dieser Unterweisung vermitteln wir den Teilnehmern neben den rechtlichen Grundlagen insbesondere die notwendigen Informationen die für die ordnungsgemäße Annahme bzw. Entladung/Empfang notwendig sind.
Diese Unterweisung führen wir Inhouse bei Ihnen im Unternehmen durch, damit der Praxisbezug, die örtlichen Gegebenheiten und die logistischen Prozesse im Vordergrund stehen.
Unter anderem werden folgende Inhalte unterwiesen:
• Gefahrgutvorschriften der Verkehrsträger
• Klassifizierung & Identifizierung von gefährlichen Gütern
• Umweltgefährdende Stoffe
• Gefahrgutverpackung Straßenverkehr
• LQ Regelung
• Markierung und Kennzeichnung verschiedenster Verpackungen
• Umverpackungen
• Kennzeichnung Fahrzeuge
• Inhalte der Gefahrgutdokumentation
Dauer: | 3 Stunden (4 Unterrichtseinheiten) |
Abschluss: | Teilnahmezertifikat nach ADR Kapitel 1.3 |
Gültigkeit: | 1 Jahr |
Orte: | Bundesweit Inhouse bei Ihnen |
Inklusive: | Lehrmaterial, Handout und Support |
Members
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