Unterweisung Entsorgung/Recycling Lithiumbatterien – Straßenverkehr nach 1.3 ADR
Inhouse / TagessatzKursbeschreibung
Seminarbeschreibung
Die Rechtsgrundlagen für die Entsorgung von Lithiumzellen / Batterien, ob lose, mit oder in Ausrüstung verpackt unbeschädigt und beschädigt werden immer resrektiver und komplexer.
Diese Untweisung ist für Mitarbeiter und Personen, die in den Unternehmen und Betrieben Lithiumzellen / Batterien für die Entsorgung/Recycling sammeln und zur Beförderung übergeben. Von der Gefahr und Identifizierung – Klassifizierung über die Verpackung, Markierung und Kennzeichnung bis zur Dokumentenerstellung und den anwendbaren Verpackungs- und Sondervorschriften werden diese Themen in einer praktischen, veranschaulichenden und humorvollen Art und Weise vermittelt.
Diese Unterweisung führen wir Inhouse bei Ihnen im Unternehmen durch, damit der Praxisbezug, die örtlichen Gegebenheiten und die logistischen Prozesse im Vordergrund stehen.
Unter anderem werden folgende Inhalte unterwiesen:
• Gefahrgutvorschriften der Verkehrsträger
• Allg. zivilrechtliche- und haftungsrechtliche Vorschriften für die Beförderung
• Gefahren von Lithiumbatterien
• Annahme von Lithiumbatterien
• Klassifizieren von Lithiumbatterien
• Verpackungsanforderungen
• Markierung und Kennzeichnung der Verpackungen
• Anforderungen an Umverpackungen
• Informationspflicht & Dokumentation für Lithiumbatterien
• Trennung & Verladen von Lithiumbatterien
• Kennzeichnung Fahrzeuge
Dauer: | 3 Stunden (4 Unterrichtseinheiten) |
Abschluss: | Teilnahmezertifikat nach ADR 1.3 |
Gültigkeit: | 1 Jahr |
Orte: | Bundesweit Inhouse bei Ihnen |
Inklusive: | Lehrmaterial, Handout und Support |
Members
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