A-Versender*** ohne Klasse 7 (ehemals PK1)

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Kurs

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A-Versender*** ohne Klasse 7 (ehemals PK1)

EUR 999,00 zzgl. MwSt.
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Kursbeschreibung

Termine 2024:

 

verfügbar           ausgebucht

 

22.01. – 25.01.2024           27.05. – 30.05.2024           29.07. – 01.08.2024           07.10. – 10.10.2024

Seminarbeschreibung

Dieses Luftfrachtseminar für Versender*** von gefährlichen Gütern basiert auf das CBTA-Konzept (competency based training and assessment). Dieses ist ein kompetenzorientierter Schulungs- und Beurteilungsansatz, also eine maßgeschneiderte Schulung, die auf die Kerninhalte der wirklichen Tätigkeit und Verantwortung fokussiert ist.

 

Die Teilnehmer*innen lernen auf Basis der von dem Arbeitgeber oder von uns erstellten tätigkeitsbezogenen Analyse (TNA training needs analysis) exakt das, was die Person zur Ausübung ihrer aktuellen Tätigkeit benötigt.

 

In dieser Schulung vermitteln wir dir die Kenntnisse und Befähigungen die du benötigst um “selbstständig ohne Anweisung und/oder (systemgesteuerte) Vorgaben“ die gefahrgutrechtlichen Tätigkeiten und Pflichten als Versender durchzuführen.

 

Hierzu gehören u. a.
• Überprüfung der Klassifizierung und Identifizierung der Gefahrgüter,
• Selbstständiges Erstellen der Dokumentation,
• Selbstständiges Auswählen der richtigen Verpackung,
• Selbständiges Erstellen der Markierung und Kennzeichnung

 

die für den Transport von gefährlichen Gütern im Luftverkehr vorgeschrieben sind.

 

Ort: 29221 Celle oder Inhouse (nach Vereinbarung)

 

Dauer: 4 Tage (32 Unterrichtseinheiten)

 

Uhrzeit: Täglich von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

 

Abschluss: LBA anerkanntes IATA-DGR / ICAO-TI Zertifikat für Versender*** ohne Klasse 7
nach erfolgreicher theoretischer Prüfung.

 

Gültigkeit: 2 Jahre

 

Inklusive: Aktuelle IATA-DGR Vorschrift (Leihgabe), Lehrmaterial, Handouts, Skript, Mittagstisch, Seminargetränke (bei Schulungen in 29221 Celle) und Support

INFORMATION ZU IATA-DGR/ICAO-Ti GEFAHRGUTSCHULUNGEN
Ab 01.01.2023 ändert sich das Schulungsprogramm für die IATA-DGR Luftfrachtschulungen.

Was bedeutet das für uns als Schulungsveranstalter?

 

Wir dürfen nur noch nach dem neuen CBTA-Konzept (competency based training and assessment) ausbilden.
Dieses ist ein kompetenzorientierter Schulungs- und Beurteilungsansatz, also eine maßgeschneiderte Schulung, die auf die Kerninhalte der wirklichen Tätigkeit und Verantwortung fokussiert ist.

 

Die Teilnehmer*innen lernen auf Basis einer vorgeschalteten und tätigkeitsbezogenen Analyse (TNA training needs analysis), welche von dem Arbeitgeber zu erstellen ist, exakt das, was die Person zur Ausübung ihrer aktuellen Tätigkeit benötigt. Die TNA kann auch von uns erstellt werden.

 

Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber/Vorgesetzter?

 

1.0 PROZESSANALYSE

 

Die Prozessanalyse muss durch den Arbeitgeber/Vorgesetzten durchgeführt werden.
Hier ermitteln Sie welche Personen alle an der Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr beteiligt sind.

 

Beispiel:
– Klassifizierung /Erstellung der Sicherheitsdatenblätter (SDB)
– Einkauf von Gefahrgutverpackungen, Gefahrzettel etc.
– Erstellen der Gefahrgutdokumente (Shippers Declaration)
– Verpacken, Markieren und Kennzeichnen der gefährlichen Güter
– Etc.

 

2.0 SCHULUNGSBEDARF ANALYSIEREN

 

Auf Grundlage der Prozessanalyse ergibt sich der Schulungsbedarf. Hier müssen die Arbeitgeber/Vorgesetzten eine Tätigkeitsanalyse, die TNA erstellen. Diese TNA gibt Auskunft über die Art der Schulung (Klassifizieren/ Versenden/Verpacken/Berater/Ausbilder/Lithiumbatterien/radioaktive Stoffe).

 

3.0 ROLLEN ZUWEISEN

 

Die Rollenzuweisung ist die Klarstellung des SOLL-Zustandes und der benötigten Kenntnistiefen und Verantwortlichkeiten die die Person für die Durchführung der Tätigkeit benötigt.
Diese wird in der TNA mitaufgeführt und ist Bestandteil zur Anmeldung der Person für die Luftfrachtschulung und ist im Unternehmen mind. 36 Monate aufzubewahren.

 

Beispiel:
– Arbeitet die Person nur auf Anweisungen, benötigt diese nur Grundkenntnisse *
– Arbeitet die Person auf Anweisungen, wählt aber die Verpackung selber aus, benötigt diese umfangreichere Grundkenntnisse **

 

Das Gleiche wäre dann auch für Versender, die die Dokumentation erstellen.

 

Die benötigte Ausbildungstiefe (SOLL-Wissen) wird mit * oder ** oder *** oder **** zur Unterscheidung gekennzeichnet.

 

** Nur Grundkenntnisse erforderlich, da auf Anweisungen gehandelt wird.
*** Erweiterte Grundkenntisse (Professional) erforderlich, da selbstständig gehandelt wird.
**** umfangreiche Kenntisse erfordrlich (Fortgeschritten), da Beratungen, Ausbildungen,
Anweisungen oder Kontrollen (Check) durchgeführt oder erstellt werden.

 

4.0 GEGENZEICHNEN

 

Die von ihnen oder von uns erstellte TNA muss von ihnen zu Richtigkeit gegengezeichnet und mind. 36 Monate mit dem Zertifikat aufbeahrt werden.

 

5.0 SCHULUNGSPLAN FESTLEGEN

 

Die Festlegung des Schulungsplanes ergibt sich u. a. aus der Gültigkeit der Zertifikate (wie bisher 24 Monate) und/oder z. B. lange Abwesenheit der Person, selten die Tätigkeit durchgeführt, Unsicherheiten, Re-Checks etc.

 

6.0 SCHULUNG DURCHFÜHREN

 

Diese führen wir dann wieder zu den vereinbarten Seminarzeiten für Sie gerne durch.

 

7.0 REGELMÄSSIGE ÜBERPRÜFUNG

 

Hier muss der Arbeitgeber/Vorgesetzter in regelmäßigen Abständen die Durchführung der Tätigkeiten nachweislich analysieren (continuous assessment) und nötigenfalls Maßnahmen wie Nachschulungen etc. veranlassen.

 

Zudem hat der Arbeitgeber schriftliche Anweisungen für die Tätigkeiten zu erstellen und die Mitarbeiter in diesen nachweislich einzuweisen.

 

Sollten Sie Fragen diesbezüglich haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

CBTA – TNA (training needs analysis)

 

Das neue CBTA-Konzept (competency based training and assessment) ist ein für den Luftverkehr
kompetenzorientierter Schulungs- und Beurteilungsansatz, also eine maßgeschneiderte Schulung, die auf die Kerninhalte der wirklichen Tätigkeit und Verantwortung der eingesetzten Personen fokussiert ist.

 

Grundlage für die Durchführung der Luftfrachtschulung nach CBTA ist die von dem Arbeitgeber durchgeführte tätigkeitsbezogene Analyse (TNA training needs analysis).

 

In dieser TNA wird ermittelt was welche eingesetzte Person in seinen Aufgaben- und Verantwortungsbereich gefahrgutrechtlich durchführen soll und welche Kenntnisstiefe hierbei erforderlich ist. Also exakt das, was die Person zur Ausübung ihrer aktuellen Tätigkeit benötigt.

 

Um eine TNA erstellen zu können, muss zum einen ein gewisses Vorschriftenwissen und zum anderen eine klares Verständis über die durchzuführden Tätigkeiten und betrieblichen Abläufe vorliegen.,
da der Fragenkomplex

 

Dieses stellt u. U. das eine oder andere Unternehmen vor eine Herausforderung, da diese Analyse in der Vergangenheit für dieses Themengebiet nicht vorgesehen war und auch die Fragen recht komplex und umfangreich gestaltet sind.

 

Aus diesem Grund bieten wir ihnen an, diese TNA für ihr Unternehmen mit ihrer Zusammenarbeit einfach, schnell und rechtssicher zu erstellen.

 

ABLAUF der TNA

• Sie melden sich bei uns telefonisch oder per Email und vereinbaren ein Termin via Teams, Webex, Zoom etc.

• Wir bestätigen ihnen den Auftrag und den Termin

• Wir führen mit ihnen die TNA gemeinsam durch

• Wir senden ihnen die TNA zur Unterschrift und Richtigkeit per Email zu

• Wir archivieren die TNA zusätzlich für Sie, wenn Sie es möchten

• Wir passen die TNA bei Änderungen für Sie an

 

Die Erstellung der TNA durch uns, verpflichtet Sie nicht an der Teilnahme an unseren Schulungen.

Members

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Total number of students in course:

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