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Fachkundige Person Gefahrstoffe (Gefahrstoffbeauftragter)

  /  Fachkundige Person Gefahrstoffe (Gefahrstoffbeauftragter)

Aufgrund der Gefährlichkeit von betimmten Stoffen ist der Arbeitgeber gesezlich verpflichtet in seinem Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die mit der Arbeit verbundenen Gefahren zu erfassen und zu bewerten.

Aus diesem Grund wurde die Eigenverantwortung des Arbeitgebers in der novellierten Gefahrstoffverordnung am 26.10.2010, zuletzt geändert durch Artikel 148 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S 626), deutlich verschärft. Diese Aufgabe darf nur von einer fachkundigen Person, d. h. einen Gefahrstoffbeauftragter durchgeführt werden.

Der Gefahrstoffbeauftragte berät die Geschäftsleitung und alle im Umgang mit Gefahrstoffen verantwortlichen Personen zu Fragen der Auswahl und des Umgangs mit Gefahrstoffen, auch bei der Zusammenarbeit mit Fremdfirmen.

WIR MACHEN DAS FÜR SIE!

Wir stellen Ihnen den Gefahrstoffbeauftragter als Spezialist mit über 20 jähriger Erfahrung für Ihre Chemikalien extern zur Verfügung und übernehmen für Sie u.a. :

• Aufnahme des IST – Zustandes
• Katalogisierung Ihrer gefährlichen Stoffe
• Katalogisierung Ihrer EG- Sicherheitsdatenblätter zu den Produkten/Gefahrstoffen
• Erstellung eines Gefahrstoffkatasters
• Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter in den jeweiligen Verantwortungsbereichen
• Erstellung von Organigrammen und Verfahrensanweisungen in Wort und Bild
• Erstellung von Checklisten für die einfachere Umsetzung und nachweisliche Kontrolle
• Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen
• Information und Kommunikation
• Implantierung von Vordrucken und Dokumenten
• Klärung bei Problemen mit Dienstleistungsunternehmen
• Ansprechpartner für Sie und Ihre Mitarbeiter
• Ansprechpartner für Aufsichtsämter und Behörden
• Überwachung und Kontrolle der Gefahrstofftätigkeiten mit aussagekräftigem Berichtswesen

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