1. Allgemeines
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von der IGUSA durchgeführten oder von der IGUSA vermittelten Schulungen und Unterweisungen.
- Der Einfachhalber verstehen wir hier unter dem Begriff „Seminar“ die von uns angebotenen Schulungen und Unterweisungen.
- Unter dem Begriff „Unternehmer“ verstehen wir als Veranstalter, das anmeldende und rechnungstragende Unternehmen eines ordentlichen Kaufmannes.
- Unter dem Begriff „Teilnehmer“ verstehen wir die Person(en) die von dem Unternehmer für eine Schulung oder Unterweisung schriftlich angemeldet wurde(n).
- Bei Anmeldung durch Privatpersonen gilt für uns diese Person als Rechnungsempfänger.
2. Anmeldung
- Die Anmeldung durch das Unternehmen für ein Seminar muss grundsätzlich schriftlich z. B. über unser Anmeldeformular per Post oder Email erfolgen.
- Bei Seminaren vor Ort (Inhouse) gilt die vereinbarte schriftliche Bestellung (Auftragserteilung) des Unternehmers.
- Die Anmeldungen werden von uns in der Reihenfolge des Eingangs für die angesetzten Seminaren vorgenommen.
- Nach Eingang und Buchung der schriftlichen Anmeldung erhalten Sie von uns eine schriftliche Anmeldebestätigung, sowie u. U. die Rechnung (Rechnungsbegleichung siehe Punkt 3 und 13 dieser AGB).
3. Voraussetzungen zur Teilnahme
- An unseren Seminaren kann grundsätzlich jede Person teilnehmen die mindestens das 18. Lebensjahr erreicht hat. Unter bestimmten Bedingungen sind Ausnahmen möglich.
- Bei Anmeldung zu einem der angebotenen Fortbildungsseminaren muss der Teilnehmer eine entsprechende und gültige Grundschulung/-Unterweisung für diesen Themeninhalt nachweisen.
- Die Seminargebühr ist vor Seminarbeginn durch das Unternehmen, bei Privatpersonen durch den Teilnehmer zu begleichen (Siehe Punkt 13. dieser AGB).
4. Ausweispflicht
- Bei einigen angebotenen Seminaren besteht eine Ausweispflicht des Teilnehmers durch gültige und amtlich ausgestellte Dokumente wie Personalausweis oder Reisepass zur Identifizierung des Teilnehmers.
5. Lehrmaterialien
- Bei allen Seminaren stellt die IGUSA als Veranstalter das hierfür notwendige Lehrmaterial für die Teilnehmer als pdf zum Download oder als Hardcopie zur Verfügung.
- Eine Reduzierung der Seminargebühr durch Selbsteinkauf des Lehrmaterials durch das Unternehmen oder Teilnehmer besteht nicht.
- Die Vervielfältigung, auch Auszugsweise der von uns bereitgestellten Lehrmaterialien ist grundsätzlich untersagt.
6. Referenten
- Die IGUSA verpflichtet sich nur qualifizierte Referenten und Ausbilder für die Durchführung der Seminare einzusetzen.
- Ein Wechsel der Referenten berechtigt den Unternehmer oder Teilnehmer weder zum Rücktritt, noch zur Minderung des Entgeltes.
7. Schulungsraum
- Die IGUSA verpflichtet sich einen geeigneten Seminarraum für die ordentliche Durchführung der Seminare zur Verfügung zu stellen.
- Bei Seminaren vor Ort (Inhouse) verpflichtet sich der Unternehmer einen geeigneten Seminarraum für die ordentliche Durchführung des Seminares unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
- Die Teilnehmer verpflichten sich, alle von der IGUSA zur Verfügung gestellten Einrichtungen, Materialien, Anschauungsobjekte und Fahrzeuge, die zur Durchführung in unseren Räumlichkeiten und auf dem Gelände befinden pfleglich zu behandeln.
- Bei Schäden die durch den Teilnehmer verursacht werden, haftet das anmeldende Unternehmen, bei Privatperson der Teilnehmer gemäß §823 BGB und ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
8. Absagen durch Unternehmer / Teilnehmer
- Eine Absage des Unternehmens bzw. Teilnehmers für ein angemeldetes Seminar kann nur schriftlich erfolgen.
- Bei Absage/Rücktritt gelten folgende Regelungen:
Bis 4 Wochen vor Beginn: Keine Gebühren zu entrichten.
- Bis 3 Wochen vor Beginn: 50% Seminar/Angebotsgebühr fällig.
- Bis 2 Wochen vor Beginn: 100% Seminar/Angebotsgebühr fällig.
- Eine Verschiebung eines angesetzten Seminars auf einen Termin der von beiden Parteien vereinbart wurde ist u. U. möglich aber nicht verpflichtend.
- Bei Absagen eines Teilnehmers an einem Seminar kann auch eine Ersatzperson gemeldet werden.
9. Absage durch IGUSA
- Die IGUSA behält sich das Recht vor Schulungen oder Unterweisungen bei einer Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl von 7 Teilnehmern je
Seminar oder bei unvorhergesehener Verhinderung wie Krankheit etc. des Referenten diese abzusagen. - Hierfür wird ein neuer Seminartermin mit dem Kunden vereinbart.
- Entrichtete Gebühren werden verrechnet. Eine Rückzahlung besteht nicht.
10. Abschluss / Prüfungen
- Bei verschiedenen Seminaren werden Prüfungen oder Erfolgskontrollen durchgeführt.
- Nach erfolgreicher Ablegung durch den Teilnehmer erhält dieser je nach Seminar eine Bescheinigung, Ausbildungsnachweis, Zertifikat oder Teilnahmebescheinigung.
- Dem Anmeldenden Unternehmen werden die Teilnehmerlisten und Bescheinigungen elektronisch zugesandt.
11. Haftung und Gewährleistung
- Die IGUSA haftet für von ihr bzw. seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretende Schäden.
- In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von der IGUSA jedoch je Schadensfall auf die Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung von der IGUSA begrenzt.
- Für jegliche Schäden die durch pflichtwidrige Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der Eingehung, der Erfüllung und / oder durch die Beendigung des Vertrages verursacht werden, ist die Haftung der IGUSA für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung beschränkt.
- Für Folgeschäden, Verlust von Daten, entgangenen Gewinn und Rentabilität wird nicht gehaftet.
- Ist eine Vertragsleistung der IGUSA mit einem von ihr zu vertretenen Mangel behaftet, so beschränken sich die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers auf das Recht der Nachbesserung.
- Alle Empfehlungen und Prognosen im Rahmen des Auftrages erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand.
- Sie entbinden den Auftraggeber nicht die Informationen und Leistungen auf deren Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck in eigener Verantwortung zu prüfen. Gewährleistungen für den Inhalt solcher Empfehlungen und Prognosen übernimmt der Auftragnehmer nicht.
- Ansprüche aus Gewährleistung oder auf Schadensersatz, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, gegen die IGUSA verjähren nach sechs Monaten.
- Die Frist beginnt im Zweifel mit der Beendigung des Auftrages bzw. mit Übersendung des Gutachtens.
- Gelangt die IGUSA nach Beendigung der Auftragsleistung von Änderungen der Sach- und Rechtslage Kenntnis, so ist sie nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf solche Änderungen und die sich daraus ergebenden Folgerungen hinzuweisen, auch wenn die Auswirkungen auf den Gegenstand des Vertrages offenkundig
- Die IGUSA schließt die Haftung für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen und Fahrzeugen aus.
- Die IGUSA übernimmt keine Haftung für Personen, Material oder finanzielle Schäden die im Rahmen der späteren Umsetzung der vermittelten Kursinhalte
entstanden sind.
12. Datenschutz
- Die Unternehmen, Teilnehmer stimmen zu, dass die übermittelten persönlichen Daten die für die Anmeldung und Erstellung von Berechtigungen, Ausweisen, Zertifikaten von der IGUSA mittels EDV erfasst und verarbeitet und gespeichert werden.
- Bei ADR-Gefahrgutschulungen für Fahrpersonal muss die IGUSA diese Daten an die zuständige Industrie und Handelskammer, zwecks Erstellung der
ADR-Bescheinigung, weiterleiten. - Die IGUSA verpflichtet sich grundsätzlich alle gespeicherten Daten ihrer Kunden nicht an Dritte oder für Werbezwecke weiterzuleiten.
13. Rechnungsstellung /Seminargebühren
- Die Rechnungsstellung durch IGUSA erfolgt i. d. R. nach der Durchführung des Seminars an das Unternehmen per Email oder Post.
- Das Zahlungsziel ist auf max. 10 Tagen nach Rechnungsdatum gesetzt.
- IGUSA behält sich das Recht vor nach schriftlicher Anmeldung mit der Seminarbestätigung auch die Rechnung zu übermitteln.
- Es gelten die Seminargebühren wie auf der Seminaranmeldung aufgeführt, je Teilnehmer.
- Bei Teilnahme von mehreren Personen an einem Seminar, gelten die von der IGUSA schriftlich bestätigten Konditionen in der Seminarbestätigung.
- Bei Seminaren vor Ort beim Kunden (Inhouse) gelten die von der IGUSA schriftlich bestätigten Seminargebühren und deren Nebenkosten, wie angeboten.
- Unternehmen, Teilnehmer die vormals durch deutliches Versäumnis des Zahlungszieles auffällig geworden sind (2. Mahnung oder Inkassoverfahren), müssen grundsätzlich aufgrund des Vertrauensbruches die Seminargebühr in Vorkasse entrichten.
14. Gerichtsstand
- Gerichtsstand für alle Teile ist grundsätzlich Celle.