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AGB Seminare

  /  AGB Seminare

1. Allgemeines

  • Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von der IGUSA durchgeführten oder von der IGUSA vermittelten Seminare.
  • Unter dem Begriff „Unternehmer / Teilnehmer“ verstehen wir als Veranstalter, das anmeldende und rechnungstragende Unternehmen eines ordentlichen Kaufmannes.
  • Der Begriff „Unternehmer / Teilnehmer“ gilt auch bei Anmeldung durch Privatpersonen.

2. Anmeldung

  • Die Anmeldung für Seminare / Schulungen und Unterweisungen in unserem Schulungscenter oder Inhouse erfolgt schriftlich über unser Anmeldeformular per
    Post, Fax oder Email.
  • Bei Schulungen vor Ort (Inhouse) gilt die vereinbarte schriftliche Bestellung / Auftragserteilung des Unternehmers / Teilnehmers.
  • Die Anmeldungen werden in der Reihe des Eingangs für die angemeldeten Seminare / Schulungen / Unterweisungen gebucht.
  • Nach Eingang und Buchung erhalten Sie eine schriftliche oder fernmündliche Anmeldebestätigung, sowie die Rechnung (Rechnungsbegleichung siehe Punkt 3.
    und 13 dieser AGB).

3. Voraussetzungen zur Teilnahme

  • An unseren Seminaren / Schulungen / Unterweisungen kann grundsätzlich jede Person teilnehmen die mindestens das 18. Lebensjahr erreicht hat.
  • Bei Anmeldung zu einem der angebotenen Fortbildungsseminaren / Schulungen / Unterweisungen muss der Teilnehmer ein entsprechendes Grundseminar /
    Schulung / Unterweisung für diesen Inhalt nachweisen.
  • Die Seminargebühr ist vor Seminarbeginn durch das Unternehmen / Teilnehmer zu begleichen (Siehe Punkt 13. dieser AGB).

4. Ausweispflicht

  • Bei allen von uns angebotenen Seminaren / Schulungen / Unterweisungen besteht eine Ausweispflicht des Teilnehmers durch gültige und amtlich
    ausgestellte Dokumente wie Personalausweis oder Reisepass zur Identifizierung des Teilnehmers.

5. Lehrmaterialien

  • Bei allen Seminaren / Schulungen / Unterweisungen erstellen oder besorgen wir als Veranstalter das hierfür notwendige Lehrmaterial für die Teilnehmer.
  • Eine Reduzierung der Seminargebühr durch Selbsteinkauf des Lehrmaterials durch den Teilnehmer besteht nicht.
  • Die Vervielfältigung, auch Auszugsweise der von uns bereitgestellten Lehrmaterialien ist grundsätzlich untersagt.

6. Referenten

  • Die IGUSA verpflichtet sich nur qualifizierte Referenten und Ausbilder für die Seminardurchführung einzusetzen.
  • Ein Wechsel der Referenten berechtigt den Unternehmer / Teilnehmer weder zum Rücktritt, noch zur Minderung des Entgeltes.
  • Die IGUSA verpflichtet sich grundsätzlich qualifizierte Referenten für die jeweiligen zu schulenden Themen einzusetzen.

7. Schulungsraum

  • Die IGUSA verpflichtet sich einen geeigneten Schulungsraum für die ordentliche Durchführung der Schulungen zur Verfügung zu stellen.
  • Bei Schulungen vor Ort (Inhouse) verpflichtet sich der Unternehmer / Teilnehmer einen geeigneten Schulungsraum für die ordentliche Durchführung der Schulung
    unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
  • Die Teilnehmer verpflichten sich, alle von der IGUSA zur Verfügung gestellten Materialien, Anschauungsobjekte und Fahrzeuge, die sich zur Durchführung in
    unserem Schulungsräumlichkeiten und dem Gelände befinden pfleglich zu behandeln.
  • Bei Schäden die durch den Teilnehmer verursacht werden, haftet das anmeldende Unternehmen / Teilnehmer gemäß §823 BGB und ist zum Ersatz des Schadens
    verpflichtet.

8. Absagen durch Unternehmer / Teilnehmer

  • Eine Absage des Unternehmens / Teilnehmers für ein angemeldetes Seminar / Schulung / Unterweisung kann nur schriftlich erfolgen.
  • Bei Rücktritt spätestens 2 Wochen vor Beginn entstehen dem Unternehmen / Teilnehmer keine Gebühren.
  • Bei Absage kürzer als 2 Wochen, erhebt die IGUSA die Hälfte der Seminargebühren.
  • Eine Verschiebung eines angesetzten Seminars auf einen Termin der von beiden Parteinen vereinbart wurde ist jedoch möglich.
  • Bei Absagen eines Teilnehmers an einem Seminar kann auch eine Ersatzperson gemeldet werden.

9. Absage durch IGUSA

  • Die IGUSA behält sich das Recht vor, Seminare / Schulungen / Unterweisungen bei einer Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl von 7 Teilnehmern je
    Seminar / Schulung / Untereisung oder bei unvorhergesehener Verhinderung des Referenten diese abzusagen.
  • Hierfür wird ein neuer Seminartermin festgesetzt.
  • Entrichtete Gebühren werden verrechnet. Eine Rückzahlung besteht nicht.

10. Abschluss / Prüfungen

  • Bei verschiedenen Seminaren / Schulungen / Unterweisungen werden Prüfungen oder Erfolgskontrollen durchgeführt.
  • Nach erfolgreicher Ablegung durch den Teilnehmer erhält dieser je nach Seminar / Schulung / Unterweisung eine IHK Bescheinigung, Ausbildungsnachweis,
    Zertifikat oder Teilnahmebescheinigung.

11. Haftung und Gewährleistung

  • Die IGUSA haftet für von ihr bzw. seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretende Schäden.
  • In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von der IGUSA jedoch je Schadensfall auf die Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung von
    der IGUSA begrenzt.
  • Für jegliche Schäden die durch pflichtwidrige Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der Eingehung, der Erfüllung und / oder durch die
    Beendigung des Vertrages verursacht werden, ist die Haftung der IGUSA für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung
    beschränkt.
  • Für Folgeschäden, Verlust von Daten, entgangenen Gewinn und Rentabilität wird nicht gehaftet.
  • Ist eine Vertragsleistung der IGUSA mit einem von ihr zu vertretenden Mangel behaftet, so beschränken sich die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers
    auf das Recht der Nachbesserung.
  • Alle Empfehlungen und Prognosen im Rahmen des Auftrages erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand.
  • Sie entbinden den Auftraggeber nicht die Informationen und Leistungen auf deren Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck in eigener
    Verantwortung zu prüfen. Gewährleistungen für den Inhalt solcher Empfehlungen und Prognosen übernimmt der Auftragnehmer nicht.
  • Ansprüche aus Gewährleistung oder auf Schadensersatz, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, gegen die IGUSA verjähren nach sechs Monaten.
  • Die Frist beginnt im Zweifel mit der Beendigung des Auftrages bzw. mit Übersendung des Gutachtens.
  • Gelangt die IGUSA nach Beendigung der Auftragsleistung von Änderungen der Sach- und Rechtslage Kenntnis, so ist sie nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf
    solche Änderungen und die sich daraus ergebenden Folgerungen hinzuweisen, auch wenn die Auswirkungen auf den Gegenstand des Vertrages offenkundig
    sind.
  • Die IGUSA schließt die Haftung für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen und Fahrzeugen aus.
  • Die IGUSA übernimmt keine Haftung für Personen, Material oder finanzielle Schäden die im Rahmen der späteren Umsetzung der vermittelten Kursinhalte
    entstanden sind.

12. Datenschutz

  • Die Unternehmer / Teilnehmer stimmen zu, dass ihre persönlichen Daten die für die Anmeldung und Erstellung von Berechtigungen, Ausweisen, Zertifikaten von
    der IGUSA mittels EDV erfasst und verarbeitet und gespeichert werden.
  • Bei ADR Fahrer-Gefahrgutschulungen muss die IGUSA diese Daten an die zuständige Industrie und Handelkammer, zwecks Erstellung der ADR-Bescheinigung, weiterleiten.
  • Die IGUSA verpflichtet sich, grundsätzlich alle gespeicherten Daten ihrer Kunden nicht an Dritte für Werbezwecke weiterzuleiten.

13. Rechnungsstellung /Seminargebühren

  • Aufgrund der Vorleistungen die von der IGUSA für ein Seminar erbracht werden müssen, wird nach Anmeldung der/des Teilnehmer/s die volle Seminargebühr in
    Rechnung gestellt.
  • Es gelten die Seminargebühren wie auf der Seminaranmeldung aufgeführt, je Teilnehmer.
  • Die Seminargebühr muss vor Seminarbeginn auf das Geschäftskonto der IGUSA überwiesen werden oder Bar direkt vor Seminarbeginn an den Dozenten gegen
    Quittung gezahlt werden.
  • Bei Teilnahme von mehreren Personen an einem Seminar, gelten die von der IGUSA schriftlich bestätigten Sonderkonditionen.
  • Bei Schulungen vor Ort (Inhouse) gelten die von der IGUSA schriftlich bestätigten Seminargebühren und deren Nebenkosten.
  • Unternehmen / Teilnehmer die vormals durch Versäumnis dieses Zahlungszieles auffällig geworden sind, verpflichten sich grundsätzlich zur Vorkasse vor Seminar-
    / Schulungs- / Unterweisungsbeginn.

14. Gerichtsstand

  • Gerichtsstand für alle Teile ist grundsätzlich Celle.

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